Nutzungsbedingungen

    Stand: Juni 2026

    Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Intelstrom-Plattform sowie aller darauf basierenden Produkte und Dienste (gemeinsam die Plattform). Vertragspartner ist die Intelstrom GmbH, Dr.-Gessler-Straße 12A, 93051 Regensburg, Deutschland (im Folgenden Intelstrom). Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Selbständige und juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B).

    1. Geltungsbereich

    Diese Nutzungsbedingungen gelten für jede Nutzung der Intelstrom-Plattform, einschließlich Demo-, Testzugängen und Early-Access-Programmen.

    Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

    Individuelle vertragliche Regelungen (z. B. Master Service Agreement, Order Form, Auftragsverarbeitungsvertrag) gehen diesen Bedingungen vor.

    2. Plattformzugang

    Intelstrom stellt die Plattform als Software-as-a-Service über das Internet bereit.

    Berechtigte Nutzer sind Mitarbeitende und vom Kunden autorisierte Dritte der Kundenorganisation im Rahmen der vereinbarten Nutzungslizenzen.

    Bestimmte Module befinden sich ggf. in Beta- oder Early-Access-Phase; sie werden wie besehen zur Verfügung gestellt und können in Funktionsumfang und Verfügbarkeit eingeschränkt sein.

    3. Konten und Authentifizierung

    Die Nutzung der Plattform setzt ein Nutzerkonto voraus. Die Anmeldung kann u. a. über Google Authentication erfolgen.

    Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden, und ist für sämtliche Aktivitäten unter seinen Konten verantwortlich.

    Bei Verdacht auf Missbrauch sind die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und Intelstrom zu informieren.

    4. Abonnements und Lizenzen

    Die Plattform wird auf Basis von Abonnements lizenziert. Umfang, Laufzeit, Nutzerzahl und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Order Form bzw. Vertrag.

    Intelstrom räumt dem Kunden während der Laufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform für eigene interne Geschäftszwecke ein.

    5. Verfügbarkeit

    Intelstrom bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch in der aktuellen Phase keine bestimmte zugesicherte Verfügbarkeit (kein SLA), sofern nicht im Order Form ausdrücklich vereinbart.

    Geplante Wartungsfenster und Notfallwartungen sind keine Mängel der Plattform.

    Verbindliche Service-Level (SLA) können auf Wunsch im Rahmen eines Enterprise-Vertrags vereinbart werden.

    6. Akzeptable Nutzung

    Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt: rechtswidrige Inhalte einzustellen, in die Plattform einzudringen oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung (außerhalb gesetzlicher Erlaubnis) vorzunehmen, die Plattform für die Entwicklung konkurrierender Produkte zu nutzen oder unverhältnismäßige Lasten zu erzeugen.

    Intelstrom ist berechtigt, bei einem Verstoß den Zugang vorübergehend einzuschränken; weitergehende Rechte (Kündigung, Schadensersatz) bleiben unberührt.

    7. API-Nutzung

    Soweit Intelstrom Programmierschnittstellen (APIs) bereitstellt, dürfen diese ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden Dokumentation und Rate Limits genutzt werden.

    Die Authentifizierung erfolgt über persönliche API-Schlüssel, die wie Zugangsdaten zu behandeln sind.

    Intelstrom darf API-Zugriffe protokollieren, beschränken oder bei missbräuchlicher Nutzung sperren.

    8. Geistiges Eigentum

    Sämtliche Rechte an der Plattform (Software, Quellcode, Dokumentation, Marken, Designs) liegen bei Intelstrom oder ihren Lizenzgebern.

    Der Kunde erhält ausschließlich die in diesen Bedingungen bzw. im Order Form geregelten Nutzungsrechte. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung ist – außer im Konzern und nur im vertraglich zulässigen Umfang – nicht gestattet.

    9. Kundendaten und Dateneigentum

    Sämtliche Inhalte, die der Kunde in die Plattform einbringt (Dokumente, Pläne, Modelle, Anforderungen, Aufgaben, KI-Eingaben), bleiben Eigentum der Kundenorganisation.

    Der Kunde räumt Intelstrom ein einfaches, weltweites, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, diese Inhalte ausschließlich zur Leistungserbringung (inkl. KI-gestützter Verarbeitung) zu speichern, zu verarbeiten und anzuzeigen.

    Details der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung sowie im Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geregelt.

    10. KI-gestützte Workflows

    Die Plattform enthält KI-gestützte Funktionen (u. a. auf Basis von Google Vertex AI). Ausgaben dieser Funktionen sind Hilfsmittel und ersetzen keine fachliche, planerische, statische, rechtliche oder normative Prüfung durch qualifizierte Personen.

    Der Kunde bleibt für die Bewertung und Freigabe aller KI-gestützten Ergebnisse verantwortlich.

    Intelstrom trainiert die zugrundeliegenden Foundation-Modelle nicht mit Kundendaten.

    11. Vertraulichkeit

    Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

    12. Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung sowie – soweit Intelstrom personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – nach einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).

    13. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Rechnungen sind, sofern im Order Form nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

    Bei Zahlungsverzug ist Intelstrom berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung auszusetzen.

    14. Haftungsbeschränkung

    Intelstrom haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Intelstrom nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden – ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

    15. Enterprise-Kunden

    Für Enterprise-Kunden können abweichende Bedingungen in einem Master Service Agreement, einem Order Form und einem Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) vereinbart werden. Diese Vereinbarungen gehen den vorliegenden Nutzungsbedingungen im Konfliktfall vor.

    16. Laufzeit und Kündigung

    Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Order Form.

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

    Nach Vertragsende werden Kundendaten innerhalb angemessener Frist gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine Datenexport-Option wird vor Löschung bereitgestellt.

    17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Regensburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    18. Änderungen der Bedingungen

    Intelstrom ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit angemessener Vorankündigung anzupassen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Funktionalität der Plattform oder eingesetzter Subunternehmer.

    Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf dieses Recht wird im Änderungsschreiben gesondert hingewiesen.

    19. Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.